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Deutsche Petition für Steuerfreiheit bei Bitcoin (Gold,Kunst, usw.)

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Die Bundesregierung will die Besteuerung von Kryptowährungen ändern. Eine neue Bundestagspetition fordert den Erhalt der einjährigen Haltefrist!

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Manchmal verstecken sich große politische Richtungswechsel in wenigen Sätzen. Als Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im Frühjahr ankündigte, Kryptowährungen „anders besteuern“ zu wollen, klang das zunächst wie ein technisches Detail im Haushaltspaket. Für Bitcoin-Sparer könnte es jedoch einen tiefen Einschnitt bedeuten: die Abschaffung der seit Jahren geltenden einjährigen Haltefrist.

Nach aktueller Rechtslage können private Anleger Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten nach mehr als einem Jahr Haltedauer grundsätzlich steuerfrei realisieren. Genau diese Regel steht nun politisch zur Disposition.

Für langfristige Sparer geht es dabei nicht um Steuertechnik, sondern um Rechtssicherheit, Bestandsschutz und Vertrauen in verlässliche Regeln. Gegen die Abschaffung der Haltefrist richtet sich nun eine Bundestagspetition, die am 4. August 2026 freigeschaltet wurde und bereits am ersten Tag rund 21.000 Mitzeichnungen erreichte.

Die steuerliche Grundlage dafür ist § 23 des Einkommensteuergesetzes. Vereinfacht gesagt regelt dieser Paragraph private Verkäufe von bestimmten Vermögenswerten. Dazu können neben Kryptowährungen auch Dinge wie Gold, Fremdwährungen, Kunst, wertvolle Uhren oder andere Sachwerte gehören.

Wichtig ist: Bitcoin wurde steuerlich nicht einfach irgendwie behandelt, weil es keine klaren Regeln gab. Der Bundesfinanzhof hat bereits entschieden, dass Bitcoin, Ether und Monero unter diese Regelung fallen können.

Damit ist die heutige Einordnung nicht bloß eine Grauzone oder eine politische Laune. Sie wurde über Jahre angewendet, von der Finanzverwaltung konkretisiert und vom höchsten deutschen Steuergericht bestätigt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, Kryptowährungen anders besteuern zu wollen. Nach Medienberichten sollen Krypto-Gewinne künftig ähnlich wie Aktiengewinne behandelt werden. Damit könnte die bisherige Steuerfreiheit nach Ablauf der einjährigen Haltefrist fallen.

Genau an dieser Stelle beginnt der zentrale Streit. Die politische Begründung lautet häufig: Krypto-Gewinne sollten ähnlich behandelt werden wie Gewinne aus Aktien. Das klingt einfach, greift aber sachlich zu kurz.

Eine Aktie ist ein Anteil an einem Unternehmen. Sie kann Stimmrechte, Dividendenansprüche und Ansprüche gegenüber einer Gesellschaft vermitteln. Bitcoin ist das alles nicht. Bitcoin hat keinen Emittenten, keinen Vorstand, keine Bilanz und keine haftende Gesellschaft.

Bitcoin ist ein knappes digitales Gut. Deshalb liegt Bitcoin strukturell näher an Gold oder unverzinsten Fremdwährungen als an Aktien. Wer Bitcoin steuerlich wie eine Aktie behandeln will, muss deshalb erklären, warum Gold, Silber, Kunst, Uhren oder Fremdwährungen weiterhin anders behandelt werden sollen.

Wenn die Reform vor allem aus Haushaltsgründen kommt, reicht das als steuersystematische Begründung nicht aus. Eine Änderung, die Bitcoin aus § 23 herauslöst, müsste überzeugend erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als andere private Wirtschaftsgüter.

Wird das Quorum von 30.000 Mitzeichnungen erreicht, erhält das Thema eine andere politische Sichtbarkeit. Dann geht es nicht mehr nur um Social-Media-Debatten oder Fachartikel, sondern um eine öffentliche Befassung im Bundestag.

Das ist der Grund, warum die Petition so wichtig ist.

Unterstütze hier die Petition...
https://prohaltefrist.de/

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